Für das Jahr 2024 werden Fördergelder in Höhe von 70.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Halle (Westf.) möchte Bürger*innen dabei unterstützen, mittels einer nachträglichen Innendämmung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Eine Innendämmung ist dann sinnvoll, wenn eine Außendämmung nicht möglich ist, weil beispielsweise technische oder rechtliche Gründe wie Abstandsregelungen, Eigentümerverhältnisse oder eine erhaltenswerte Verschalung dagegensprechen. Die Förderung wird außerdem gewährt, wenn zur Installation einer Dämmung der Außenwände der Rückbau einer intakten Klinkerfassade notwendig wäre.
Alle weiteren Einzelheiten zur städtischen Förderung einer Innendämmung können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Was wird gefördert?
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das ausgefüllte Antragsformular kann postalisch oder per Mail bei der Stadt eingereicht werden:
Stadt Halle (Westf.)
Klimaschutzmanagement
Ravensberger Str. 1
33790 Halle (Westf.)aaaaaaa
Oder per Mail an:
umweltfoerderung@hallewestfalen.de
Welche Nachweisdokumente werden für die Antragsstellung benötigt?
Dem Antrag für sind folgende Dokumente beizulegen:
Herr Dr. Ulrich Zumkier | |
Rathaus I, Zimmer 218 // 2. OG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-286 E-Mail: ulrich.zumkier@hallewestfalen.de Aufgaben: |