Auskünfte über Lage und Höhe der Grundstücksanschlüsse sowie Angaben über den Kanal im Bereich des Grundstücksanschlusspunktes erteilt die Abt. Tiefbau und Abwassertechnik der Stadt Halle (Westf.).
Zur genauen Lokalisierung des Anschlusspunktes ist die Vorlage eines Lageplans vom anzuschließenden Grundstück erforderlich. Die Anfrage kann per E-Mail erfolgen, selbstverständlich auch in persönlicher Vorsprache nach vorheriger Terminabstimmung und zu den üblichen Öffnungszeiten. Nach erfolgter Anfrage wird Ihnen ein Antragsformular ausgehändigt, oder per E-Mail zugesendet. Sobald der ausgefüllte Antrag eingegangen ist, wird die Hausmeisterfirma der Stadt Halle (Westf.) mit der Herstellung des Anschlusses beauftragt.
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Anschlussleitung an die gemeindliche Abwasseranlage sind der Stadt Halle (Westf.) nach § 10 Abs. 1 KAG NRW nach tatsächlichen Kosten zu ersetzen.
Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben / Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes, bzw. der Einleitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Halle (Westf.) beim Kreis Gütersloh zu stellen.
Besonders zu beachten sind die Vorgaben in der Entwässerungssatzung der Stadt Halle (Westf.).