Stadt Halle (Westfalen)

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Kartenanwendung

Kanal- und Hausanschlüsse

Allgemeine Informationen

Auskünfte über Lage und Höhe der Grundstücksanschlüsse sowie Angaben über den Kanal im Bereich des Grundstücksanschlusspunktes erteilt die Abt. Tiefbau und Abwassertechnik der Stadt Halle (Westf.).

Zur genauen Lokalisierung des Anschlusspunktes ist die Vorlage eines Lageplans vom anzuschließenden Grundstück erforderlich. Die Anfrage kann per E-Mail erfolgen, selbstverständlich auch in persönlicher Vorsprache nach vorheriger Terminabstimmung und zu den üblichen Öffnungszeiten. Nach erfolgter Anfrage wird Ihnen ein Antragsformular ausgehändigt, oder per E-Mail zugesendet. Sobald der ausgefüllte Antrag eingegangen ist, wird die Hausmeisterfirma der Stadt Halle (Westf.) mit der Herstellung des Anschlusses beauftragt.

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Anschlussleitung an die gemeindliche Abwasseranlage sind der Stadt Halle (Westf.) nach § 10 Abs. 1 KAG NRW nach tatsächlichen Kosten zu ersetzen.

Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben / Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes, bzw. der Einleitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.

Der entsprechende Antrag, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Halle (Westf.) beim Kreis Gütersloh zu stellen.

Besonders zu beachten sind die Vorgaben in der Entwässerungssatzung der Stadt Halle (Westf.).

Verfahrensablauf

Ausgefüllten Antrag an den Fachbereich 3.

Voraussetzungen

Antragstellung durch Grundstückseigentümer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Es wird bei den Haus- und Kanalanschlüssen in drei unterschiedliche Leistungen differenziert für die jeweils die Grundstückseigentümer*innen aufkommen. Es fallen die Kanalanschlusskosten für die Herstellung eines Anschlusses an, die Kanalanschlussbeiträge fallen für die Herstellung der gemeindlichen Abwasseranlage an und es werden Abwassergebühren für Nutzung der Abwasseranlage erhoben.

Für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses sind entsprechend des § 13 Abs. 6 der Entwässerungssatzung der Stadt Halle (Westf.) die entstehenden Kosten in tatsächlicher Höhe von den Grundstückseigentümer*innen zu erstatten. Diesbezüglich ergeht im Nachhinein der Durchführung ein separater Kostenbescheid.

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag im Sinne des § 8 KAG NRW von den Grundstückseigentümer*innen. Die Kanalanschlussbeiträge sind die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage und ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Erhebung (Beitragspflicht, Beitragsmaßstab, Beitragspflicht, etc.) der Kanalanschlussbeiträge richtet sich nach §§ 11 ff. der Satzung der Stadt Halle (Westf.) über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Beitragssatzung).

Für die Nutzung der städtischen Abwasseranlage sind schließlich Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Beseitigung des Abwassers). Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr sind grundstücksbezogene Benutzungsgebühren und ruhen nach § 6 Abs. 5 KAG NRW als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ob Fristen einzuhalten sind, entscheidet sich nach der Art des Anliegens.

Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten, zu beantragen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Christoph Wulff (technische Durchführung)Standort anzeigen
Rathaus I, Zimmer 212 // 2. OG
Ravensberger Straße 1
33790 Halle (Westf.)
Telefon: 05201 183-149
E-Mail:


Aufgaben:
Kanalinformationssystem
Beratung gemäß § 61 Landeswassergesetz Tiefbauangelegenheiten (Straßen, Abwasser) Grundstücksentwässerung
Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung)
Hausanschlüsse

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