Ergebnisdienst
Am Wahlabend können Sie hier die Schnellmeldungen und Wahlergebnisse abrufen.
Allgemeines
Am 14. Mai sind die Wählerinnen und Wähler im bevölkerungsreichsten Bundesland aufgerufen ein neues Landesparlament zu wählen. Von den 18 Millionen Einwohnern in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind bei der Wahl des Landtags NRW über 13 Millionen wahlberechtigt. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Der Landtag in NRW wird alle 5 Jahre gewählt, jedoch kann die Wahlperiode verkürzt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder für eine Auflösung des Landtages ist.
Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Jede/Jeder Wählerin/Wähler hat zwei Stimmen (siehe Muster). Mit der Einführung des Zweistimmensystems (wie bei der Bundestagswahl) wird mit der Erststimme die/der Wahlkreisbewerberin/Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Westf.) wählen im Wahlkreis 94 (Gütersloh I - Bielefeld III). Das Wahlkreisgebiet setzt sich aus den Städten Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther (Westf.) und der Gemeinde Steinhagen sowie den Bielefelder Stadtbezirken Dornberg und Jöllenbeck zusammen.
Wahlberechtigt für die o.g. Wahl ist, wer am Wahltag, Sonntag, dem 14.05.2017,
Wahllokale
Die Übersicht über die Wahllokale finden Sie hier.
Besonderer Hinweis: Statt wie bisher im Kreisgymnasium (KGH) befinden sich die Wahlräume für die Stimmbezirke 6 und 7 und 12 erstmals zur Landtagswahl im Schulzentrum Masch, Wasserwerkstraße 1.
Wahlrecht in leichter Sprache
Neue Broschüre erklärt die Landtagswahl in leichter Sprache. Landeswahlleiter Schellen: „Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten."
Zur NRW-Landtagswahl am 14. Mai erscheint erstmals die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ in leichter Sprache. „Sie trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können.
„Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten“, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Das Wahlrecht ist die wichtigste Form der Teilhabe in einer repräsentativen Demokratie.“ Herausgegeben wird die Broschüre von der Landeszentrale für Politische Bildung und dem Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Landtag und der Landesbehindertenbeauftragten NRW. Auf 32 Seiten stellt sie Wissenswertes rund um die Wahl in gut verständlicher Form dar: Die Aufgaben des Landtags, wer wählen darf, wie Urnen- und Briefwahl funktionieren und was Erst- und Zweitstimme sind.
Die Broschüre ist kostenlos in den Rathäusern erhältlich. Hier finden Sie Broschüren des Landeswahlleiters im PDF-Format oder zum Hören im mp3-Format.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 finden Sie auch unter www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017
Erstwähler-Seite bei Facebook
Der Landeswahlleiter ist jetzt mit einer Erstwähler-Seite bei Facebook vertreten. Wöchentlich gibt es dort u.a. Videos zu sehen. Facebook: https://www.facebook.com/erstwaehlerNRW/
Mehr Informationen finden Sie unter: www.erstwaehler.nrw.de