Durch das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen" -auch Landesgleichstellungsgesetz genannt- sind alle Kommunen und Kreise in NRW dazu verpflichtet, für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme über die Beschäftigung von Frauen und Männern muss der Frauenförderplan Maßnahmen festlegen, die dazu geeignet sind, die Chancengleichheit der Geschlechter zu realisieren. Durch eine aktive Gleichstellungsarbeit im eigenen Verantwortungsbereich will der öffentliche Dienst somit auch Vorbildfunktion übernehmen.
Der aktuelle Gleichstellungsplan für die Stadt Halle (Westf.) für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2023 wurde am 11. Juli 2018 vom Rat der Stadt Halle (Westf.) verabschiedet. Er gilt für die Stadtverwaltung Halle (Westf.) und wird regelmäßig bilanziert und fortgeschrieben.
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Landesgleichstellungsgesetz (140 kB) |
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Gleichstellungsplan 2018 (1 MB) |
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Gleichstellungsplan 2018 Teil II (130 kB) |