Hier finden Sie die Wahlergebnisse vom 13.9. und 27.9.2020 (Stichwahl)
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Was ist ein Stadtrat? Wie funktioniert die Bürgermeisterwahl? Wer zieht in den Kreistag ein? Verständliche Antworten auf diesen Fragen bietet die Landeszantrale für Politische Bildung NRW unter diesem Link: https://www.politische-bildung.nrw.de/wir-partner/themenspecials/kommunalwahlen-nrw-2020/
Wissen, wie man wählt. Infos in Leichter Sprache auch als pdf zum Download unter: https://www.politische-bildung.nrw.de/fileadmin/imperia/md/content/e-books/Wahl2020_leichte_Sprache_Neutral_eBook.pdf
Pünktlich im Vorlauf der Kommunalwahlen 2020 ist die aktualisierte Fassung der Publikation "Wahlen in Nordrhein-Westfalen" von Karl-Rudolf Korte erschienen. Darin findet sich u.a. ein ausführliches Kapitel zu den Kommunalwahlen. Das pdf zum Download gibt es hier: https://www.politische-bildung.nrw.de/fileadmin/imperia/md/content/e-books/Wahlen-in-Nordrhein-Westfalen_2020.pdf
Wer am Wahlabend zur Stichwahl-Präsentation im OWL Event-Center dabei sein möchte, muss sich online einen Platz sichern.
Ameldung zur Wahllobby nur über diesen Link.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe
wie folgt beantragen:
Wer gerne seinen Wahlschein-Antrag für die Stichwahl direkt im Rathaus stellen und dort auch sofort seine Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurne einwerfen möchte, kann dies im Rathaus I, Ravensberger Straße 1, Sitzungssaal, unter den üblichen Corona-Regeln (Mundschutz, Händedesinfektion) erledigen.
Öffnungszeiten Mo-Mi :8:00-13:00 und 14:00-16:30 Do: 8:00-13:00 und 14:00-18:00 Fr: 8:00-12:30 |
Wenn Sie den Wahlscheinantrag abgeschickt haben (siehe schriftliche Beantragung), dann bekommen Sie in den nächsten Tagen Ihre Briefwahlunterlagen:
Das ist in der Sendung für die Stichwahl: 1 weißer Stimmzettel, 1 blauer Stimmzettelumschlag, 1 weißer Wahlschein, 1 roter Wahlbriefumschlag und 1 Merkblatt mit Infos zur Briefwahl.
So machen Sie Briefwahl:
Hier finden Sie die neue Wahlbezirkseinteilung, die der Wahlausschuss der Stadt Halle (Westf.) in seiner Sitzung am 13. Februar 2020 vorgenommen hat.
Am Wahlsonntag, 13.9. (bzw. Stichwahl am 27.9.) werden wir ab ca. 19 Uhr die ersten Schnellmeldungen aus den Wahllokalen veröffentlichen.
Es gelten die Corona-Schutzvorschriften und eine Obergrenze von 200 Teilnehmenden.
Hier können Sie sich anmelden.
Für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters findet am 27. September 2020 eine Stichwahl zwischen den Bewebern Edda Sommer (SPD) und Thomas Tappe (CDU) statt.
Aufgrund einer gemeinsamen initiative der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW und den Kommunen, ist es möglich, dass Menschen mit Sehverlust ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abgeben können.
Das funktioniert so:
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat (Name der Stadt/Gemeinde) pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:
In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder Mail info@bsvw.de
Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html
Diese ist in den 19 Wahllokalen der Stadt Halle (Westf.) am 13.9.2020 und bei einer evtl. Stichwahl am 27.9.2020 jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich.
Hinweis zu Corona: Für den Besuch der Wahllokale und die Wahlvorstände gilt ein Hygienekonzept.
Der Wahlausschuss tritt zunächst am 16. September 2020 zusammen, um das Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisrterin und das Resultat der Ratswahl festzustellen.
Erreicht keiner der drei Wahlbewerber die absolute Mehrheit, findet am 27. September zwischen den beiden Personen eine Stichwahl statt, auf die in der Hauptwahl die meisten gültigen Stimmen entfallen sind.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Trotz Corona gilt: Auch die BM-Stichwahl am 27.9.2020 findet statt, aber etwas anders als gewohnt. Wer aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal meiden möchte, sollte von der Briefwahl Gebrauch machen.
Achtung ab 1.9.2020 in der Corona-Schutzverordnung geregelt: Es gilt die sog "Maskenpflicht" für alle Wählerinnen und Wähler.
Hygienschutzkonzept
In den Wahllokalen werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um den Mindestabstand von 1,50 m und Hygiene zu wahren. Eine sog. Einbahnstraßenregelung wird dazu beitragen, dass immer höchstens 4 Wähler im Wahlraum sind und Begegnungen und Kontakte vermieden werden können. Eine Mund-Nasen-Bedeckung für Wählende ist nunmehr Pflicht geworden. Die Wahlhelfer halten Desinfektionsspender und Tücher bereit. Es werden ausreichend Kugelschreiber bereitgehalten, diese regelmäßig desinfiziert oder man bringt seinen eigenen mit.
Ab 18 Uhr werden alle Stimmen ausgezählt. Nach Abschluss der jeweiligen Auszählung werden die Ergebnisse aus allen Wahllokalen innerhalb der Stadt Halle auf www.hallewestfalen.de veröffentlicht und nach und nach aktualisiert. Ein amtliches Endergebnis wird vom Wahlausschuss der Stadt Halle am 30. September nach erfolgter Stichwahl festgestellt.
Die Wahlbenachrichtigung sollten Sie bis zum 23. August 2020 erhalten haben.
Es kann vorkommen, dass schon einige in Ihrer Straße oder die Nachbarn die Wahlbenachrichtigung (Brief) erhalten haben, Sie aber noch nicht. Das liegt an der Zustellweise der Deutschen Post AG. Wenn Sie gar keine Beanchrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus, 05201 183 114. Sie benötigen die Angaben auf der Benachrichtigung für die Beantragung der Briefwahl (Wahlscheinantrag).
Sie können an der Wahl im Wahllokal auch ohne Benachrichtigung teilnehmen, wenn Sie sich gegenüber dem Wahlvorstand mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
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Fachbereich 1.1 - Steuerung, Interne Dienste, Personal Graebestraße 24 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-0 | Wir sind weiterhin für Sie da! Die Stadtverwaltung ist vorerst bis zum 07.03.2021 jedoch nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Nutzen Sie bitte auch die Online-Angebote zur Erledigung Ihrer Anliegen, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. In dringenden Ausnahmefällen können Sie auch Termine mit uns vereinbaren. Kontakt: 05201 183-0 (Zentrale) |
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