Die Stadt Halle (Westf.) bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Dabei unterscheidet man zwischen formfreien und formgebundenen Vorgängen, für die das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (bspw. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift).
Die Stadt Halle (Westf.) hat den Zugang für die elektronische Kommunikation unter folgenden Rahmenbedingungen eröffnet:
Kommunikation im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Für die Verfahrenskommunikation nach der EU-DLR können bereits seit dem 28.12.2009 auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E-Mail-Adresse
an die Verwaltung über eine sogenannte virtuelle Poststelle (VPS) verschlüsselt gesandt werden. Hierbei wird von der VPS als Verschlüsselungssystem "Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME)" unterstützt.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die Verwaltung kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:
* S-Trust
* DATEV eG
* D-Trust
* TeleSec
* TC TrustCenter
* Deutsche Post Com
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!
Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie -wie bisher- auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.
Derzeit wird nur das Dateiformat PDF (Adobe Acrobat X) unterstützt.
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.
Falls Ihre E-Mail nicht verarbeitet werden kann, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Verwaltung und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.
Öffentliche Schlüssel
Die öffentlichen Schlüssel finden Sie etwas weiter unten im Dokumentenbereich.
Selbstverständlich können Sie die veröffentlichten E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinn und Mitarbeiter gerne für die nicht formelle Kommunikation benutzen.
De-Mail Postfach der Stadt Halle (Westf.)
Die Übermittlung von De-Mails an postfach@hallewestfalen.de-mail.de ist sowohl für den formfreien als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Stadt Halle (Westf.) eröffnet diesen Zugang eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Stadt Halle (Westf.) versandt, so ist zu beachten, dass die Stadt Halle (Westf.) nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Aktuell werden untersützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Foramt (JFIF)
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Stadt Halle (Westf.) nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Stadt Halle (Westf.) übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht.
Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
3. Schließen des D-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung,
damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
Herr Tobias Wickenbrock![]() | |
IT-AdministratorRathaus II, Zimmer 202 // 2. OG Graebestraße 24 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-124 Telefax: 05201 183-4124 E-Mail: tobias.wickenbrock@hallewestfalen.de Aufgaben: |