Das kommunale Satzungsrecht ist Teil der Selbstverwaltungsgarantie für die Kommunen
Als Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts (hier die kommunale Gebietskörperschaft Stadt Halle) für ihren Bereich erlassen werden. Selbstverwaltungskörperschaften können durch Satzung objektives Recht für ihren Aufgabenbereich setzen.
Dieses Selbstverwaltungsrecht folgt für die Kommunen aus Art. 28 Abs. 2 GG, der bestimmt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Dateibezeichnung: | Verwaltungsgebührensatzung (2019) |
Dateiendung: | |
Dateigröße: | 267 kB |
Stand: | 25.06.2019 |
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