Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Kinderbetreuungsplätze werden vorrangig in Tageseinrichtungen für Kinder, d. h. in Kindergärten und Kindertagesstätten, bereitgehalten. Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es die Betreuung in Kindertagespflege, d.h. die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater.
Seit November 2018 erfolgt die Anmeldung der Kinder bei den Kindertagesstätten der Stadt Halle nur noch online. Für die Anmeldung Ihres Kindes können Sie den unten aufgeführten Link auf dieser Internetseite nutzen.
Betreuungsplatz finden - Hier gelangen Sie zu dem neuen Anmelde-Portal:
hallewestfalen.meinkitaplatz.de
Aktuelle Information zur Platzvergabe:
Das Verfahren der Zu- und Absagen für einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege in den Kommunen Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther findet im Zeitraum vom 16.02.2022 bis 09.03.2022 durch das Kita-online-Portal „Kivan“ statt.
Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei, drei und vier in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.
Für den Fall, dass in allen vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh ab dem 15.03.2022 in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder ggf. wieder frei werden und werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein entsprechendes Angebot machen.
Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr warten wollen, so können die Eltern ab voraussichtlich Mitte April Ihre Bedarfsmeldung in Kita-online-Portal „Kivan“ bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2023/2024 übernehmen.
Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum 01.08.2022 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).
In der Stadt Halle (Westf.) stehen insgesamt 14 Tageseinrichtungen für Kinder mit über 800 Betreuungsplätzen zur Verfügung. Jede Kindertageseinrichtung bietet Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie integrative Plätze für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung an.
Die Stadt ist selbst Trägerin von drei Kindertageseinrichtungen und hat ein ganz besonderes Interesse, mit ihrer Arbeit einen qualitativ wertvollen Beitrag zur Erziehung und Bildung der Kinder zu leisten.
Fünf Kindertageseinrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde, eine in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde, zwei in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, eine in Trägerschaft des pme-Familienservices auf dem Gelände der Fa. Gerry Weber; außerdem gibt es den Waldkindergarten, der von einer Elterninitiative und eine weitere
Kindertagesstätte unter der Trägerschaft des VKM unter dem Namen "Wirbelwind" betrieben wird.
Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es weitere Tagespflegegruppen, Tagesmütter und Spielgruppen, die in Ergänzung zu den Kitas das Betreuungsangebot abrunden und für fast jeden Bedarf etwas anbieten.
Die Anmeldungen werden grundsätzlich im November für das ab 1. August des Folgejahres beginnende Kindergartenjahr angenommen. Gerne können Sie sich aber auch bereits vorher über ihre Wunsch-Kita in den Einrichtungen informieren und die Bedarfsmeldung online eingeben. Die Anmeldung bei Ihrer Wunschkita sollte bis zum 15.12 des Vorjahres abgegeben worden sein, bevor das Kind in die Betreuung kommt. Alle Anmeldungen, die nach dem Zeitpunkt erfolgen, werden nachrangig berücksichtigt. Folgende Aufnahmekriterien, wie das Alter des Kindes, Geschwisterkind, Berufstätigkeit der Eltern, Förderbedarf des Kindes und weiteres sind ebenfalls bie der Anmeldung des Kindes entscheidend. Über die Aufnahme des Kindes wird in der Regel im März durch die jeweilige Einrichtung entschieden. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung der Kindertageseinrichtung.
Nachdem die Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt ist und eine Zusage per Email zugestellt wird, erhalten die Eltern von ihrer Stadtverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadtverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt.
Erlass der Elternbeiträge:
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Verwaltung des Kreises Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen.
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
· Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch (Arbeitslosengeld II beim Jobcenter)
· Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
· Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
· Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
unter dem angegebenen Link finden Sie dazu Antragsunterlagen, die spätestens 4 Wochen nach Eingang des Festsetzungsbescheides beim Kreis Gütersloh eingereicht werden müssen.
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/
Der Festsetzungsbescheid zu den Elternbeiträgen und der Bescheid über die bewilligten Sozialen Leistungen sollten beigefügt werden.
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Herr Hermann Bußmeyer![]() | |
Rathaus I, Zimmer 005 // EG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-232 E-Mail: Hermann.Bussmeyer@hallewestfalen.de Aufgaben: | |
Frau Alice Staschke![]() | |
Rathaus I, Zimmer 002 // EG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-233 Telefax: 05201 183-110 E-Mail: alice.staschke@hallewestfalen.de Aufgaben: | |
Frau Beate Gunia![]() | |
Rathaus I, Zimmer 115 // 1. OG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-157 Mobil: 05201 9710941 Telefax: 05201 183-4157 E-Mail: beate.gunia@hallewestfalen.deE-Mail: ehrenamtsboerse@hallewestfalen.de Aufgaben: |
Abteilung 2.2 - Soziales, Jugend und Senioren | |
Rathaus I Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-0 Telefax: 05201 183-110 | Die Rathäuser und das Bürgerbüro sind wieder für Sie geöffnet. Eine vorherige Terminabstimmung wird empfohlen. Nutzen Sie bitte auch die Online-Angebote zur Erledigung Ihrer Anliegen, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Termine für das Bürgerbüro können über den Link http://www.hallewestfalen.de/BBTermine vereinbart werden. Telefonisch ist eine Terminvereinbarung unter 05201 1830 oder direkt bei den Ansprechpartnern der Stadtverwaltung möglich. Die Kontaktdaten der einzelnen Ansprechpartner oder Abteilungen gibt es auf der Internetseite unter dem Link https://www.hallewestfalen.de/kontakte Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.30 Uhr |