Das Kernstück der Reform des Gemeindehaushaltsrechts war die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit der Abbildung des Ressourcenaufkommens und des vollständigen Ressourcenverbrauchs, die mit Hilfe der Rechengrößen „Aufwand" und „Ertrag" ermittelt und im gemeindlichen Haushaltsplan veranschlagt sowie im Jahresabschluss der Stadt nachgewiesen werden.
Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument im gemeindlichen Haushaltsrecht. Der Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen werden im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung durch Erträge und Aufwendungen als Rechengrößen abgebildet, die ausgeglichen sein müssen, damit die Aufgabenerledigung für die Stadt Halle dauerhaft gesichert ist.
Die Ein- und Auszahlungen, bei denen auch künftig zwischen „laufenden" Ausgaben und Investitionsaus gaben unterschieden wird, sowie der erforderliche Kreditbedarf werden im Finanzplan und in der Finanzrechnung ausgewiesen.
Sie geben Auskunft über die Eigenfinanzierungsfähigkeit der Gemeinde und sind neben dem Ergebnisplan und der Ergebnisrechnung sowie der Bilanz eine unverzichtbare Informationsquelle zur Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinde.
Für eine flexible Haushaltswirtschaft nach den neuen Steuerungsmodellen enthält die Gemeindehaushaltsverordnung die entsprechend gefassten Bewirtschaftungsregeln.
Interaktiver Haushaltsplan:
Über diesen Link können Sie den Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 sowie die zurückliegenden Jahre aufrufen.
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