Hier finden Sie am Wahlsonntag den Link zur Ergebnispräsentation (votemanager)
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor dem Wahltag, in der Zeit vom 15. April 2019 bis 5. Mai, mit der Deutschen Post verschickt.
Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie ebenfalls alle notwendigen Informationen zu Ihrem Wahllokal.
Ja, das ist möglich. Die Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie im Rathaus der Stadt Halle (Westf.). Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Briefwahl-Antrag.
Wie stelle ich den Antrag?
Man muss den Wahlscheinscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und frankiert ans Wahlamt der Stadt Halle senden. Den Antrag kann man auch mündlich/persönlich, allerdings nicht telefonisch stellen, da das vom Gesetz nicht vorgesehen ist.
Wo kann ich den Wahlscheinantrag persönlich stellen?
Man kann aber auch gerne persönlich und direkt im Bürgerbüro (Nebengebäude Rathaus I, Ravensberger Straße 1) oder im Zimmer 108, Graebestraße 24, Rathaus II, den Antrag stellen und dort auch gleich wählen.
Kann ein Wahlscheinatrag elektronisch gestellt werden?
Wie bereits bei den letzten Wahlen kann der Antrag auch wieder online und mittels QR-Code beantragt werden:
Wahlscheinantrag (Oliwa)
(Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster)
Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein sogenannter QR-Code, der von Handys/Smartphones und Tablets eingescannt und ausgelesen werden kann, wenn eine entsprechende App installiert ist. Der Code leitet Sie auf die Webseite der regio iT, auf der Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Beachten Sie bitte die dortigen Hinweise.
Ihr Wahlbrief muss bis zum 26.05.2019, 18 Uhr, im Wahlamt der Stadt Halle (Westf.) eingegangen sein.
Was ist noch zu beachten?
Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst beantragen. Wenn jemand den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachgewiesenwerden, dass diese Person dazu berechtigt ist.
Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 24.05.2019, 18 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, entgegengenommen. Die Wahlbriefumschläge mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel müssen am Wahltag spätestens um 18 Uhr (Ende der Wahl) im Wahlamt, Ravensberger Straße 1, eingetroffen sein.
Wer kann meine sonstigen Fragen beantworten?
Falls Sie Fragen zur Wahl und/oder Ihrem Wahlrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Halle (Westf.), Telefon (05201) 183-114.
Die Wahlbenachrichtigung sollten Sie bis zum 23. August 2020 erhalten haben.
Es kann vorkommen, dass schon einige in Ihrer Straße oder die Nachbarn die Wahlbenachrichtigung (Brief) erhalten haben, Sie aber noch nicht. Das liegt an der Zustellweise der Deutschen Post AG. Wenn Sie gar keine Beanchrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus, 05201 183 114. Sie benötigen die Angaben auf der Benachrichtigung für die Beantragung der Briefwahl (Wahlscheinantrag).
Sie können an der Wahl im Wahllokal auch ohne Benachrichtigung teilnehmen, wenn Sie sich gegenüber dem Wahlvorstand mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Die Auszählung beginnt unmittelbar nach Abschluss der Wahlhandlung am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahllokal. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden bei der Stadt Halle (Westf.),Bürgerzentrum Remise, ebenfalls erst nach Ende der Wahl um 18:00 Uhr ausgezählt.
Ab 18 Uhr werden alle Stimmen ausgezählt. Nach Abschluss der jeweiligen Auszählung werden die Ergebnisse aus allen Wahllokalen innerhalb der Stadt Halle auf www.hallewestfalen.de veröffentlicht und nach und nach aktualisiert. Ein amtliches Endergebnis wird vom Wahlausschuss der Stadt Halle am 30. September nach erfolgter Stichwahl festgestellt.
Die Besetzung der Wahlvorstände im Wahllokal erfolgt durch die Stadt Halle (Westf.). Wenn Sie am Wahltag im Wahlvorstand mitwirken wollen, sprechen Sie das Wahlamt im Rathaus II, Graebestraße 24, Zimmer 108, Tel. 05201-183114 oder E-Mail Ina.Schmal@hallewestfalen.de rechtzeitig vor dem Wahltag an.
Auf YouTube: Wähle deine Zukunft - choose your future
Fachbereich 1.1 - Steuerung, Interne Dienste, Personal | |
Fachbereich 1.1 - Steuerung, Interne Dienste, Personal Graebestraße 24 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-0 | Wir sind weiterhin für Sie da! Die Stadtverwaltung ist vorerst bis zum 07.03.2021 jedoch nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Nutzen Sie bitte auch die Online-Angebote zur Erledigung Ihrer Anliegen, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. In dringenden Ausnahmefällen können Sie auch Termine mit uns vereinbaren. Kontakt: 05201 183-0 (Zentrale) |
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EU-Wahlbekanntmachung (28 kB) |
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Amtliche Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis/Erteilung Wahlscheine (45 kB) |
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Wahllokale zur Europawahl (28 kB) |
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12 gute Gründe für Europa (Broschüre) (1 MB) |
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Europa-Erklärung 2019 (456 kB) |
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Europawahl "Broschüre in einfacher Sprache" (2 MB) |
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Flyer Europa-Erklärung (323 kB) |
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Flyer Europawoche 2019 (365 kB) |
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Podiumsdiskussion Europawahl 2019 (90 kB) |
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