Im Haupt- und Finanzausschuss vom 12. Januar 2022 wurden die wichtigsten Aspekte des künftigen Einzelhandelsgutachten für HalleWestfalen vorgestellt. Mit der Neuaufstellung des Einzelhandelsgutachtens wurde die BBE Handelsberatung GmbH, Köln, beauftragt.
Aktuelle Fragestellung ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der ALDI-Markt auf die andere Seite des Künsebecker Weges verlagert werden kann und ob (und in welchem Maße) weitere Einzelhandelsnutzungen dort zugelassen werden könnten.
Hintergrund: Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Absicherung dieser Konzepte durch Bauleitpläne können die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren unterstützen und für eine ausgewogene Versorgungsstruktur sorgen. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.
Nach der Vorstellung im Ausschuss soll das Gutachten in die Behördenbeteiligung und in die Beteiligung der Öffentlichkeit (hier: insb. HIW) gegeben werden, um danach (wiederum nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss) vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verabschiedet zu werden.
Herr Jürgen Keil![]() | |
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