Kreissparkasse Halle (Westf.)
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Volksbank Halle (Westf.)
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Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich hinsichtlich der Abfallbehälter nach deren Anzahl und Fassungsvermögen sowie beim Restmüll zusätzlich nach der Anzahl der Leerungen, wobei mindestens 12 Leerungen pro Jahr berechnet werden. Bei den übrigen Leistungen bemisst sich die Gebühr nach deren Anzahl.
Die Gebühr beträgt im Jahr 2021
pro Leerung eines 60-l-Behälters 6,00 €
pro Leerung eines 80-l-Behälters 8,00 €
pro Leerung eines 120-l-Behälters 12,00 €
pro Leerung eines 240-l-Behälters 24,00 €
pro Leerung eines 770-l-Behälters 77,00 €
pro Leerung eines 1.100-l-Behälters 110,00 €
Behältervolumen 60 Liter 4,00 € pro Monat = 48,00 € pro Jahr
Behältervolumen 80 Liter 5,33 € pro Monat = 64,00 € pro Jahr
Behältervolumen 120 Liter 8,00 € pro Monat = 96,00 € pro Jahr
Behältervolumen 240 Liter 16,00 € pro Monat = 192,00 € pro Jahr
Die Benutzung der Gelben Tonne und der Papiertonne ist gebührenfrei.
Die Satzung der Stadt Halle (Westf.) über die Abfallwirtschaft und Entsorgung finden Sie hier.
Die graue Restmülltonne
Das gehört hinein: zum Beispiel Asche von Kohle, Briketts, Backpapier, Binden, Dias, Disketten, Filzstifte, Gips, Glühbirnen, Gummi, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramik, Kerzenreste, Klebeetiketten, Kleidung (welche nicht mehr zur Altkleidersammlung gegeben werden kann), Kohlepapier, Kosmetiktücher, Kugelschreiber, Lederreste, Pflaster, Porzellan, Putzlappen, Seidenstrümpfe, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Stoffreste, Tapetenreste, Tempotaschentücher, Tontöpfe, Verbandsmaterial, Windeln, Wollreste, Zigarettenkippen und Zigarettenasche.
Achtung! In die Restmülltonne gehören nur Abfälle, die nicht wiederverwertbar sind.
Das gehört nicht hinein: Wiederverwertbare Abfälle wie zum Beispiel Dosen, Gartenabfälle, Glas, Papier und Problemabfälle mit giftigen Inhaltsstoffen wie Lösemittel, Schwermetalle oder Treibgas.
Die grüne Komposttonne
Das gehört hinein: Brot- und Küchenreste, Eierschalen, Fisch- und Fleischreste (gekocht), Kaffeesatz und -filter, Käse, Milchprodukte, Obst und Gemüse (auch Zitrusfrüchte und Bananenschalen), Salat, Speisereste, Teebeutel, Wurst, Inhalte aus Blumentöpfen und Balkonkästen, Laub, Rasenschnitt, Reisig, Strauchschnitt, verwelkte Blumen, Wildkräuter, Haare, Haushaltsrollen- und Zeitungspapier (nur zum Einwickeln von feuchten Speisen), Holzwolle, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz).
Das gehört nicht hinein: Abfälle, die nicht kompostierbar sind, wie zum Beispiel Plastikbeutel, Mülltüten, biologisch abbaubare Kompostbeutel, Einwegwindeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen und -asche, Grill-, Ofen- und Holzasche, Straßenkehricht, Leder, Wolle.
Achtung! Der Inhalt der Komposttonnen gelangt zum Kompostwerk nach Gütersloh, wo er zu hochwertiger Komposterde verarbeitet wird. Deshalb dürfen nur organische Abfälle in die Komposttonne.
Der gelbe Sack/die gelbe Tonne
für Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt, die dem dualen System angehören.
Das gehört hinein:
Verpackungen aus Metall: Alufolie, Aluminiumdosen, Fertigmenüschalen, Getränke- und Konservendosen, Joghurtdeckel, Tierfutterdosen, Verschlüsse (Kronkorken), Schraubdeckel von Glaskonserven und Flaschen.
Verpackungen aus Kunststoff: Joghurt- und Margarinebecher, Kunststofflaschen und Behälter von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Obst- und Gemüseverpackungen, Plastiktragetaschen, sauberes Styropor.
Verbundstoffe: Milch- und Saftkartons, Vakuumverpackungen (Kaffee, Wurst, Käse).
Das gehört nicht hinein: Essensreste, Kunststoffe und Metalle, die keine Verpackung waren, wie zum Beispiel Spielzeug, Schrott, PVC-Fliesen, Restmüll, Verpackungen aus Papier und Glas.
Die Papiertonne
Das gehört hinein: Briefpapier, Briefumschläge, Brötchentüten, Bücher, Computerpapier, Eierkartons, Faltschachteln, Geschenkpapier, Hefte, Illustrierten, Kartons, Kataloge, Prospekte, Verpackungen aus Pappe und Papier, Zeitschriften, Zeitungen.
Das gehört nicht hinein: Beschichtetes Papier (zum Beispiel Tetrapack, Tiefkühlverpackungen), Holz, Laub, Fotos, verschmutztes Papier (zum Beispiel Papiertaschentuch).
Achtung! In die Papiertonne darf nur Papier und Pappe entsorgt werden.
Die Stadt Halle (Westf.) bietet jährlich eine Abgabemöglichkeit für alte Akten, Belege und andere sensible Unterlagen an. Auch ganze Ordner werden angenommen. Die Vernichtung der Akten wird gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleistet. Die Unterlagen werden in speziellen Sicherheitsbehältern erfasst. Die Abgabe ist für die Bürger*innen kostenlos. Den Termin können Sie in der Abfallberatung (05201 183-137) erfragen.
Nicht mehr benötigte Arzneimittel müssen sehr sorgfältig entsorgt werden. Die Entsorgung über die Restmülltonne ist zwar gestattet, jedoch wird dies nicht empfohlen, da Kindern und Unbefugten so der Zugriff erleichtert wird. Keinesfalls dürfen Medikamente über Waschbecken oder Toiletten entsorgt werden, da sie nicht in den Kläranlagen beseitigt werden können und so in die Bäche, ins Grundwasser und damit auch ins Trinkwasser gelangen können.
Alternativ nehmen Apotheken Altmedikamente entgegen.
Die An-, Ab- oder Ummeldung einer Mülltonne hat durch den Eigentümer/die Eigentümerin des Objektes zu erfolgen.
Bitte setzen Sie sich mit der Abfallberatung (05201 183-137) in Verbindung.
Altbatterien und Altakkus sind Sonderabfall - sie müssen getrennt gesammelt werden und gehören nicht in den Restmüll. Denn Batterien enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Eisen und Zink, sondern auch umweltgefährdende Inhaltsstoffe wie Quecksilber oder Blei. Darum: Leere Batterien immer in die Sammelboxen im Einzelhandel einwerfen oder auf Wertstoff- und Recyclinghöfen abgeben.
Bei der Lagerung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien ist besondere Vorsicht geboten, denn Lithium ist ein hochreaktives Alkalimetall. Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis zu Bränden kommen. Bei der Lagerung und Entsorgung sollten deshalb die Pole mit einem Klebeband isoliert werden. Landen Akkus oder Batterien im Restmüll, besteht akute Brandgefahr in Sammelfahrzeugen und in Abfallbehandlungsanlagen.
Im Batteriegesetz (BattG) ist geregelt: Alle Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkus müssen sich an einem Rücknahmesystem für Altbatterien beteiligen und Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Sammelstellen zurückzugeben. Die Altbatterien und Altakkus werden anschließend sortiert und der Verwertung zugeführt. Der Kreislauf schließt sich, die gewonnenen Fraktionen können wieder zur Batterie- und Akkuherstellung verwendet werden.
Quelle: GEG
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Die Stadtverwaltung ist bemüht, die Containerstandorte sauber zu halten. Dies gelingt aber nur, wenn Sie mit dazu beitragen. Deshalb nutzen Sie die Containerstandorte nicht als Müllablageplätze. Sollte ein Container einmal voll sein, steuern Sie den nächsten Containerstandort an oder warten Sie bis zur nächsten Leerung.
Zur Vermeidung von Lärmbelästigung achten Sie bitte auf die Einwurfzeiten: die Container dürfen nur werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr benutzt werden.
Der Entsorgungspunkt Nord bietet Bürger*innen und Kleinanlieferern aus dem gesamten Kreisgebiet ein zusätzliches Angebot zur Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen. Er wird von der GEG betrieben.
Info-Telefon Entsorgungspunkt Nord:
Entsorgungspunkt Nord
Im Hagen 1a
33790 Halle (Westf.)
Tel.: 05201 665584
Öffnungszeiten, Preise und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.geg-gt.de/de/kunden-center/entsorgungspunkte/entsorgungspunkt-ep-nord/
Gelbe Säcke
Um eine Rolle gelbe Säcke zu erhalten, befestigen Sie bitte am Tag der Abfuhr einen Zettel mit dem Wunsch nach einer Rolle gelbe Säcke auf der Restmüll- bzw. Biomülltonne. Die Müllwerker legen dann eine Rolle auf bzw. in die Tonne.
Gelbe Säcke sind auch direkt bei der Müllabfuhr (PreZero; Im Hagen 1, 33790 Halle (Westf.)) sowie im Bürgerbüro und in der Zentrale im Rathaus I erhältlich.
Gelbe Tonne
Wenn Sie anstatt der gelben Säcke eine gelbe Tonne nutzen möchten, müssen Sie diese direk bei der Müllabfuhr (PreZero; Im Hagen 1, 33790 Halle (Westf.)) abholen. Bei der Abholung ist ein Personalausweis vorzulegen. Die Gelbe Tonne ist in der Größe 240l erhältlich und die Benutzung gebührenfrei.
Elektrogeräte können kostenlos beim Entsorgungspunkt Nord in der Straße "Im Hagen 1a", 33790 Halle (Westf.) entsorgt werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein ein Haushaltsgroßgerät dort abzugeben, können Sie eine Haushaltsgroßgeräte-Abfuhr im Bürgerbüro oder bei der Abfallberatung beantragen.
Haushaltsgroßgeräte sind z.B.: Herd, Kühlgeräte, Waschmaschine, Wäscheschleuder, Spülmaschine, Trockner, Fernseher, usw..
Die Abholung der Haushaltsgroßgeräte ist gebührenpflichtig und kostet 10,00 Euro pro Gerät. Eine Abholhilfe kann für weitere 10,00 Euro pro Gerät dazu gebucht werden. Die Haushaltsgroßgeräteabfuhr findet in der Regel einmal im Monat statt.
In Halle werden alte Wein- und Sektkorken für einen guten Zweck gesammelt, die ansonsten als Abfall im Restmüll landen würden. Seit 1991 hat die Aktion „Korken für Kork“ das Ziele, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und zu sichern und einen Beitrag zur Müllvermeidung und Erhaltung eines wertvollen Wertstoffes zu leisten. Aus den gesammelten Korken produzieren 12 Beschäftigte ein natürliches Dämmstoffgranulat.
Die Aktion wird von mehreren tausend Menschen tatkräftig unterstützt. Aktuell gibt es in Deutschland über 3.000 Sammelstellen. Sie machen “Korken für Kork” zu einem wichtigen sozialen und ökologischen Projekt.
Abgabestellen in Halle:
Schadstoffhaltige Abfälle wie zum Beispiel Chemikalien, Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Spraydosen, Lösungsmittel, Ablussreiniger, Fleckentferner, Entkalker, Farben, Lacke, Klebstoffe, Abbeizer, Spachtelmasse, Kunstharz, Verdünner, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichter, Düngemittel, Rost- und Frostschutzmittel, Enteiser, Autopolitur können am Schadstoffmobil abgegeben werden, das 2x im Jahr in Halle die einzelnen Ortsteile anfährt (Termine siehe Umweltkalender). Zusätzlich kommt das Schadstoffmobil jeden ersten Freitag, 13.30 – 16.30 Uhr, auf das Gelände des Entsorgungspunktes Nord, Im Hagen 1a.
Die Abgabe am Schadstoffmobil ist für Privatleute kostenlos.
Nicht zur Schadstoffsammlung gehören: Altöl, Ölbehälter, ölhaltige Filter und Putztücher (nimmt der Handel zurück), Altmedikamente (werden von den Apotheken zurückgenommen), Dispersionsfarben, auch Binderfarben genannt (Reste trocknen lassen und in die Restmülltonne klopfen, Behältnis in den gelben Sack), Batterien (nehmen die Verkaufsstellen zurück), Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Entsorgungspunkt Nord).
Die Termine für das Schadstoffmobil finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Die Sperrmüllabfuhr kostet 25,00 Euro und wird mit einer Sperrmüllkarte (PDF-Dokument siehe hier) beantragt. Nach Abgabe der Karte und Zahlung der Gebühr wird Ihr Sperrgut in der Regel innerhalb von 4 Wochen an der angegeben Adresse abgeholt. Sie erhalten den Abfuhrtermin schriftlich ca. 1 Woche vor der Abfuhr.
Zum Sperrmüll gehören: Gegenstände aus Haushalten (Hausrat), die wegen Umfang, Gewicht oder Menge nicht in die Restmülltonnen passen (z.B.: Möbel, Matratzen, Teppiche, Teppichboden, PVC-Fußbodenbelage, usw.).
Nicht zum Sperrmüll gehören: Elektro-Geräte, Steine (Bauschutt), Türen/Fenster(-rahmen), Laminat, Badewannen, Heizkörper, Autoteile einschl. Reifen, Gegenstände die von Bau- und Umbauarbeiten herrühren, Gegenstände deren Gewicht mehr als 50kg betragen, Geräte die Ölreste enthalten und Gegenstände die so zerkleinert werden können, dass diese in die Mülltonne/-sack passen.
In Säcken bereitgestellte Abfälle gelten nicht als Sperrmüll. Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitgestellt werden.
Bei der Abfuhr nicht mitgenommene Gegenstände sind unverzüglich vom Abholplatz zu entfernen.
Verfahrensablauf
Sperrmüllkarten können im Bürgerbüro abgeholt und ausgefüllt zurückgegeben werden. Die anfallende Gebühr (25,00 Euro) ist im Bürgerbüro zu entrichten. Innerhalb von vier Wochen wird Ihnen schriftlich ein Abholtermin mitgeteilt.
Ebenso besteht die Möglichkeit die Sperrmüllkarte direkt im PDF-Dokument auszufüllen (PDF-Dokument siehe hier) und ausgefüllt per Post an die
Stadt Halle, Umweltbüro, z. Hd. Frau Janine Thannhäuser, Ravensberger Str. 1, 33790 Halle (Westf.) zu übersenden oder eingescannt per E-Mail an Janine.Thannhaeuser@hallewestfalen.de
Die Gebühr ist in diesem Fall zu überweisen. Der Betrag ist zu überweisen auf:
Kreissparkasse Halle (Westf.)
IBAN: DE32 4805 1580 0000 0000 18
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Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck das Kennwort „Sperrmüll“ und Ihren Namen an.
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