Vor dem Hintergrund des für die Kreise Gütersloh und Warendorf verhängten „lokalen Lockdowns“ bitten wir zu beachten, dass dort und somit auch für Reisende aus den beiden Kreisen zunächst bis zum 30. Juni 2020 wieder die umfassenden Kontaktbeschränkungen des Monats März 2020 gelten:
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit und somit auch in den Zügen der NordWestBahn ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Parallel verweisen wir auf die bestehenden Hygieneregeln, wie das Niesen und Husten in die Armbeuge.
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss während der gesamten Zugfahrt, nicht nur beim Ein- und Ausstieg in den Zug, sowie beim Betreten des Bahnhofsgeländes, an den Ersatzhaltestellen und in den Ersatzbussen getragen werden. So wird ein aktiver Beitrag zum eigenen und zum Schutz aller geleistet.