Die Stadt Halle (Westf.) betrachtet es als ihre wichtigste und vorrangige Sportförderungsaufgabe, die notwendigen Sportstätten für den Schul- und Vereinssport sowie für die sportliche und spielerische Freizeitgestaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu errichten und möglichst unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit, die gesundheitspolitisch wertvolle Arbeit der Haller Sportvereine im Breitensport und besonders in der aktiven Jugendarbeit durch Zuschüsse auch finanziell zu unterstützen. Gefördert werden nur solche Vereine, die nach ihrer Satzung offen für jedermann sind und mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Westf.) bestehen. Finanzielle Förderungen können die Vereine frühestens nach einer zweijährigen Mitgliedschaft im Stadtsportverband Halle (Westf.) erhalten.
Nähere Informationen zur Zahlung von Zuschüssen sowie zur Vergabe von Sporthallen und Sportplätzen entnehmen Sie bitte den Sportförderungsrichtlinien.
Auf dieser Seite finden Sie außerdem den aktuellen Sportförderantrag. Dieser ist mit allen Anlagen bis spätestens 01. März des jeweiligen Jahres im Sportverwaltungsamt einzureichen.
Abteilung 2.1 Ordnung, Schule, Kultur und Sport | |
Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-0 |
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Sportförderungsrichtlinien (38 kB) |
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Sportförderantrag 2020 (262 kB) |