Die offene Ganztagsschule (OGS) orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittags-Programm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen.
Die Kommune als Schulträger erhebt einen Elternbeitrag und hat diesbezüglich Gestaltungsfreiheit. Dies geschieht mit einer sozialen Komponente (Staffelung des Elternbeitrages nach Einkommen und/oder Ermäßigung für Geschwisterkinder).
Die Verpflegungspauschale beträgt derzeit 53,00 €. Ab dem 01.08.2019 beträgt diese 54,00 €.
Die Kosten für die OGS werden vom Land NRW, der Stadt Halle und durch Elternbeiträge getragen.
Von den Eltern werden nach dem Einkommen gestaffelte Beträge eingefordert. Am 21.04.2015 wurde vom Schulausschuss eine neue Satzung zur Festsetzung der OGS Beiträge, die zum 01.08.2015 gültig sind, beschlossen. Die Beiträge für die Randstundenbetreuung (Normal und Plus) erhöhen sich ebenfalls zum 01.08.2015.
Die Höhe der Elternbeiträge wird anhand der nachfolgenden Tabelle festgesetzt:
Brutto – Jahreseinkommen |
Beitrag „Offener Ganztag“ – Monatsbeitrag
|
Beitrag „Offener Ganztag“ – Monatsbeitrag / ab dem 2. Kind |
bis 15.000,00 Euro |
10,00 Euro |
5,00 Euro |
bis 25.000,00 Euro |
30,00 Euro |
15,00 Euro |
bis 37.000,00 Euro |
50,00 Euro |
25,00 Euro |
bis 50.000,00 Euro |
85,00 Euro |
42,50 Euro |
bis 62.000,00 Euro |
120,00 Euro |
60,00 Euro |
bis 75.000,00 Euro |
150,00 Euro |
75,00 Euro |
darüber |
170,00 Euro |
85,00 Euro |
Der Beitrag für die Teilnahme an der Randstundenbetreuung gem. § 1 Abs. 3 der Satzung beträgt monatlich 45,00 € für 11 Monate des Schuljahres (normal). Sofern diese Betreuungsform auch in den Ferien angeboten wird, beträgt der Beitrag 50,00 € für 12 Monate des Schuljahres (Plus).
Besucht ein Geschwisterkind eine Tageseinrichtung der Stadt Halle (Westf.), ermäßigt sich der OGS Beitrag und der Randstundenbeitrag um 50%.
Bei einem geringen Einkommen der Eltern wird ein Teil des Essensgeldes vom Land NRW und der Jobcenter übernommen, so dass nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 16,67 € zu zahlen ist. Dazu muss beim Jobcenter ein Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) gestellt werden. Die Anträge auf BuT können bei der Stadt Halle mitgenommen oder direkt beim Jobcenter in Halle (Westf.) in der Kättkenstraße 12 ausgehändigt werden.
Die Offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern in den Klassen aller Grundschulen der Stadt Halle (Westf.).
Der Unterricht findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Betreuung durch die Offene Ganztagsschule wünschen, besuchen dann nach dem planmäßigen Unterricht die Ganztagsangebote.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
Angebote
Art und Ausgestaltung der Angebote hängt von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam.
- Kreativangebote
- Vorlesen
- Rollenspiele
- Gesellschaftsspiele
- Kursangebote wie Sport, Musik, Kochen, Kreativ Schülerzeitung
Die Kinder haben die Möglichkeit aus einer Vielzahl an Arbeitsgruppen auszuwählen. Das Angebot variiert von Jahr zu Jahr und ist abhängig von den Interessen der Kinder.
Die OGS garantiert Ihnen eine durchgehende Betreuung Ihres Kindes an allen Schultagen, allen beweglichen Ferientagen und in allen Schulferien in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
An normalen Schultagen erfolgt die Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:45 Uhr (Beginn der zweiten Schulstunde) im Rahmen der Frühbetreuung. Für die Betreuung Ihres Kindes während der zweiten, dritten und vierten Schulstunde ist die Schule zuständig. Sollte es also zu einem Unterrichtsausfall kommen wird man sich um Ihr Kind in der Schule kümmern. Ab 11:30 Uhr (nach der vierten Schulstunde) erwarten das OGS- und Randstundenteam Ihr Kind in den Räumlichkeiten.
Frau Michaela Fuhrmann-Neumann![]() | |
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