Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Kinderbetreuungsplätze werden vorrangig in Tageseinrichtungen für Kinder, d. h. in Kindergärten und Kindertagesstätten, bereitgehalten. Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es die Betreuung in Kindertagespflege, d.h. die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater.
Seit November 2018 erfolgt die Anmeldung der Kinder bei den Kindertagesstätten der Stadt Halle nur noch online. Für die Anmeldung Ihres Kindes können Sie den unten aufgeführten Link auf dieser Internetseite nutzen.
Betreuungsplatz finden - Hier gelangen Sie zu dem neuen Anmelde-Portal:
hallewestfalen.meinkitaplatz.de
In der Stadt Halle (Westf.) stehen insgesamt 13 Tageseinrichtungen für Kinder mit insgesamt rd. 780 Betreuungsplätzen zur Verfügung. Jede Kindertageseinrichtung bietet Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie integrative Plätze für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung an.
Die Stadt ist selbst Trägerin von drei Kindertageseinrichtungen und hat ein ganz besonderes Interesse, mit ihrer Arbeit einen qualitativ wertvollen Beitrag zur Erziehung und Bildung der Kinder zu leisten.
Vier Kindertageseinrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde, eine in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde, zwei in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, eine in Trägerschaft des pme-Familienservices auf dem Gelände der Fa. Gerry Weber; außerdem gibt es den Waldkindergarten, der von einer Elterninitiative betrieben wird und seit Sommer 2017 ist eine weitere Kindertagesstätte hinzu gekommen unter der Trägerschaft des VKM und trägt den Namen "Wirbelwind".
Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es weitere Tagespflegegruppen, Tagesmütter und Spielgruppen, die in Ergänzung zu den Kitas das Betreuungsangebot abrunden und für fast jeden Bedarf etwas anbieten.
Sämtliche Kinderbetreuungsangebote sind mit näheren Infos und Kontaktadressen in einem Flyer zusammengefasst. Den Flyer erhalten Sie im Rathaus. Sie können ihn aber auch am Ende dieser Seite downloaden.
Die Anmeldungen werden grundsätzlich im November für das ab 1. August des Folgejahres beginnende Kindergartenjahr angenommen. Gerne können Sie sich aber auch bereits vorher über ihre Wunsch-Kita in den Einrichtungen informieren und die Bedarfsmeldung online eingeben. Für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist der Zeitpunkt der Anmeldung nicht entscheidend. Vielmehr sind hier Aufnahmekriterien wie das Alter des Kindes, Geschwisterkind, Berufstätigkeit der Eltern, Förderbedarf des Kindes und weiteres entscheidend. Über die Aufnahme des Kindes wird in der Regel im März durch die Einrichtung entschieden. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung der Kindertageseinrichtung.
Nachdem die Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt ist und eine Zusage per Email zugestellt wird, erhalten die Eltern von ihrer Stadtverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadtverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt.
Erlass der Elternbeiträge:
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen.
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
· Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch (Arbeitslosengeld II beim Jobcenter)
· Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
· Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
· Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
unter dem angegebenen Link finden Sie dazu Antragsunterlagen, die spätestens 4 Wochen nach Eingang des Festsetzungsbescheides beim Kreis Gütersloh eingereicht werden müssen.
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/
Der Festsetzungsbescheid zu den Elternbeiträgen und der Bescheid über die bewilligten Sozialen Leistungen sollten beigefügt werden.
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Herr Hermann Bußmeyer![]() | |
Rathaus I, Zimmer 005 // EG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-232 E-Mail: Hermann.Bussmeyer@hallewestfalen.de Aufgaben: | ![]() |
Frau Alice Staschke![]() | |
Rathaus I, Zimmer 002 // EG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-233 E-Mail: alice.staschke@hallewestfalen.de Aufgaben: | |
Frau Yvonne Köhn![]() | |
Rathaus I, Zimmer 004 // EG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-215 Telefax: 05201 183-110 E-Mail: Yvonne.Koehn@hallewestfalen.de Aufgaben: |
Abteilung 2.2 Soziales, Jugend und Senioren | |
Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-0 | Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.30 Uhr Es ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! |