Mit dem Stadtpass erhalten Personen und Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Entlastung. Damit wird es unter anderem ermöglicht, öffentliche Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen zu ermäßigten Preisen zu besuchen, ermäßigte Mitgliedsbeiträge in Vereinen zu bekommen oder auch Kurse der Volkshochschule zum halben Preis zu besuchen.
Nach der Neufassung der Stadtpass-Richtlinien ab 01.01.2009 ist der berechtigte Personenkreis erweitert worden.
Zur Erlangung des Stadtpasses sind danach Personen berechtigt, die Leistungen
erhalten.
Weiter sind Familien berechtigt,
die keine der o. g. Leistungen beziehen, deren Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Tageseinrichtung für Kinder betreut wird und der Elternbeitrag hierfür nach der 2. Einkommensgruppe bis höchstens 25.000 €/jährlich festgesetzt ist. Der entsprechende Festsetzungsbescheid ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Haushalte mit geringen Einkünften, deren Einkommen die Höhe der Regelsätze nach dem SGB II zuzügl. eines 10 %-igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.
Stadtpassberechtigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in HalleWestfalen haben.
Auch im Bereich der Vergünstigungen sind ab 01.01.2009 Änderungen eingetreten. So können neben den bisherigen Leistungen Zuschüsse zu Klassenfahrten und die Übernahme des von Eltern aufzubringenden Eigenanteils an den Lernmitteln gewährt werden.
Beantragen können Sie den Stadtpass im Bürgerbüro der Stadt, Ravensberger Str. 1.
Bürgerbüro | |
Rathaus I Nebengebäude Ravensberger Str. 1 33790 Halle (Westf.) (Nebengebäude) E-Mail: Buergerbuero@hallewestfalen.de | Wir sind weiterhin für Sie da! Die Stadtverwaltung ist vorerst bis zum 31.01.2021 jedoch nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Nutzen Sie bitte auch die Online-Angebote zur Erledigung Ihrer Anliegen, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. In dringenden Ausnahmefällen können Sie auch Termine mit uns vereinbaren. Kontakt: 05201 183-0 (Zentrale) |