Sie sind innerhalb von Halle (Westf.) umgezogen?
Bitte vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) umzumelden.
Die Meldefrist beträgt 2 Wochen nach erfolgtem Einzug und kann frühestens am Tag des Umzuges erfolgen.
Grundsätzlich ist die Ummeldung persönlich unter Vorlage des Personalausweises (und falls vorhanden des Reisepasses) und der vom Wohnungsgeber/Eigentümer ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung vorzunehmen.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn einer der Ehepartner mit den Ausweisen der anderen Familienangehörigen die Anmeldung vornimmt.
Sie können zur Ummeldung nicht persönlich vorsprechen?
Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, so können Sie eine Person hierzu bevollmächtigen.
Hierzu füllen Sie bitte ein entsprechendes Ummeldeformular vollständig aus und geben der bevollmächtigen Person Ihren Personalausweis mit. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können und die entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen.
Sie haben eine Vorsorge-/Generalvollmacht oder Bestellung für eine Person?
Bitte bringen Sie die entsprechende Vollmacht/Bestellung zur Ummeldung mit.
Ebenso benötigen wir Ihren Ausweis und den Ausweis der umzumeldenden Person sowie die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung.
Umzug mit minderjährigen Kindern:
Zieht nur ein sorgeberechtigtes Elternteil mit den Kindern um, benötigen wir eine Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils, falls Sie vorher mit diesem in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben. Die Vollmacht können Sie sich auf dieser Seite herunterladen. Zwecks Abgleich der Unterschrift wird zudem eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses benötigt.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Elternteil übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Sorgerechtsentschluss/Scheidungsurteil
- Entscheidung des Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Hinweis:
Wenn Sie innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, kann zusätzlich die Änderung Ihres Kfz-Scheins erfolgen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um die erste Anschriftenänderung handelt.
Nähere Informationen siehe „Fahrzeugscheinänderung“.