Erstausstellung/Änderung des Grades der Behinderung:
Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Erstausstellung des Schwerbehindertenausweises ist der Kreis Gütersloh.
Ansprechpartner*innen finden Sie hier:
Den Antrag für die Erstausstellung/Änderung des Schwerbehindertenausweises erhalten Sie im Bürgerbüro oder Sie können sich diesen als PDF-Dokument herunterladen.
Verlängerungen:
Im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) können Sie Ihren abgelaufenen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen.
Seit dem 01.09.2014 gibt es den neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat. Dieser ist nicht verlängerungsfähig, d.h. Ihnen wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Der Antrag kann ebenfalls im Bürgerbüro gestellt werden. Gerne leiten wir diesen für Sie an die Kreisverwaltung Gütersloh weiter.
Hinweis:
Die Neuausstellung der Wertmarken erfolgt ausschließlich über den Kreis Gütersloh.