Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle, in der völlig unparteiisch ehrenamtlich Schiedsmänner und Schiedsfrauen tätig sind. Das Schiedsamt ist für vermögensrechtliche Angelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Strafsachen für die Bereiche Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses zuständig.
Die Probleme werden in ruhiger Atmosphäre im Haus der Schiedsperson erörtert und dann einer Lösung zugeführt. Die Erfolgsquote liegt bei ca. 75 %. Allerdings: Die Schiedsperson kann lediglich schlichten, aber nicht richten.
Die Schiedsverfahren haben neben den geringen Kosten den weiteren Vorteil der größeren Zufriedenheit der Parteien, da vor dem Schiedsamt keine Partei "gewinnt" oder "verliert". Es wird in jedem Fall versucht, eine Einigung herbeizuführen, die sich die Parteien selbst erarbeitet haben.
Die Schiedspersonen für den Bezirk der Stadt Halle sind:
Elisabeth Wilke
Hauptstr. 62
33790 Halle (Westf.)
0 52 01 / 77 77
e.wilke-halle@t-online.de
Dieter Barzik (Stellvertreter)
Hagedornstr. 3
Tel. 0 52 01 / 50 50
33790 Halle (Westf.)