Die Beantragung eines Reisepasses ist nur durch persönliche Vorsprache möglich, da bereits bei Antragsaufnahme die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke zu erfassen sind. Der Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine reine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann nur ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Eine Änderung des Reisepasses ist nur im Adressfeld (also bei Wohnortwechsel) möglich. Ändert sich durch Eheschließung o.ä. der Familienname bzw. sonstige Personalien, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für unter 12 jährige ein Reisepass beantragt werden, wenn dieser z.B. aufgrund von Einreisebestimmungen benötigt wird. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und unter derselben Anschrift gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. In dringenden Fällen kann auch ein Express-Reisepass beantragt werden. Erfolgt die Beantragung vor 12 Uhr. Ist der Express-Reisepass innerhalb von 3-4 Werktagen von der Bundesdruckerei gefertigt und kann im Bürgerbüro abgeholt werden. Erfolgt die Beantragung nach 12 Uhr dauert die Fertigung des Express-Reisepasses einen zusätzlichen Werktag. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dieser kann direkt ausgestellt werden.
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