Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format mit integriertem Chip und einer Online-Ausweisfunktion. Die Beantragung eines Personalausweises ist nur persönlich möglich, da bereits bei Antragsaufnahme die Unterschrift zu leisten ist und die Möglichkeit zur Erfassung der Fingerabdrücke besteht. Die Abgabe der Fingerabdrücke erfolgt freiwillig. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine reine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann nur ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Eine Änderung des Personalausweises ist nur im Adressfeld (also bei Wohnortwechsel) möglich. Ändert sich durch Eheschließung o.ä. der Familienname bzw. sonstige Personalien, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. Sollte eine Betreuung bestehen, so wird die Zustimmung des/der Betreuer*in benötigt. Ab dem 16. Lebensjahr kann die Beantragung auch ohne ein Elternteil erfolgen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei dem jeweiligen Staat über die Einreisebestimmungen sowie die Anerkennung von Reisedokumenten. |