Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen oder über einen Landschaftsplan festgesetzt.
Mit diesem höchsten Schutzstatus des Naturschutzrechts werden Gebiete unter Schutz gestellt,
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die größten Naturschutzgebiete in Halle (Westf.) sind das Feuchtwiesenschutzgebiet südwestlich von Hörste, der Tatenhausener Wald und Teilbereiche des Teutoburger Waldes.
Weitere Auskünfte erteilt auch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh.