Das Einwohnermeldeamt darf auf Nachfrage und bei begründetem Interesse Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Bei einer schriftlichen Anfrage, bietet es sich an, die Gebühr in bar oder per Verrechnungsscheck beizufügen. Das Lastschriftverfahren können wir leider nicht mehr anbieten.
Telefonisch werden keine Melderegisterauskünfte erteilt!!