Informationen für alle Hundehalter
Das Landeshundegesetz NRW und die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthalten nicht nur Regelungen für große oder gefährliche Hunde, sondern für alle Hunde.
Anmeldung:
Grundsätzlich muss jeder Hund, egal ob Chihuahua oder Deutscher Schäferhund, innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden.
„Große Hunde“ sind solche, die eine Widerristhöhe (Schulter) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben.
Diese Hunde sind zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen.
-siehe Merkblatt für Hundehalter/innen-
Außerdem muss für die Haltung von gewissen Hunderassen (z.B. American Staffordshire Terrier oder Rottweiler) eine Erlaubnis beantragt werden.
-siehe Besonderheiten bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen-
Allgemeine Regeln für Hundehalter/innen
-siehe Flyer-
Unser Appell:
„Bitte helfen Sie mit, Ihre Stadt sauber zu halten“
-siehe Flyer-
Formulare, die Sie herunterladen können