Die Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist im Bürgerbüro möglich und muss persönlich durch die sorgeberechtigten Elternteile zusammen mit dem Kind erfolgen. Der Kinderreisepass kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden und hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Eine Aktualisierung/Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Es ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und unter derselben Anschrift gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei dem jeweiligen Staat über die Einreisebestimmungen sowie die Anerkennung von Reisedokumenten. |