Die Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist im Bürgerbüro möglich und muss persönlich durch die sorgeberechtigten Elternteile zusammen mit dem Kind erfolgen.
Der Kinderreisepass kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gültigkeit für Kinderreisepässe ein Jahr (vorher 6 Jahre). Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden behalten ihre eingetragene Gültigkeit bei.
Die Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen ist weiterhin möglich. Die Verlängerung erfolgt jeweils um ein weiteres Jahr. Bitte beachten Sie: Bei jeder Verlängerung/Aktualisierung ist zwingend ein neues Passbild mitzubrigen. Zudem müssen die bereits vorhandenen Personendatenseiten im Kinderreisepass gestrichen werden. Erkundigen Sie sich daher bitte vorher über die entsprechenden Einreisebestimmungen. Es kann sein, dass die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Kinderreisepässen nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass zum Zeitpunkt der Verlängerung/Aktualisierung gültig sein muss. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur noch eine Neuausstellung des Kinderreisepasses möglich.
Es ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und unter derselben Anschrift gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erfolgen, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wurde. Sind Sorgeberechtigte getrennt gemeldet, reicht die Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet (Haupt-/Nebenwohnung) sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich, es sei denn es gibt eine gerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder eine schriftliche Erklärung der Eltern zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, diese Unterlagen sind bei der Antragsstellung vorzulegen. Sollte eine Betreuung bestehen, so wird die Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin benötigt.
Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei dem jeweiligen Staat über die Einreisebestimmungen sowie die Anerkennung von Reisedokumenten. Hierüber können Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros keine Auskünfte erteilen.
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