Die Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist im Bürgerbüro möglich und muss persönlich durch die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind erfolgen.
Es ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich, sofern sie unter einer Anschrift gemeinsam gemeldet sind. Sind die Sorgeberechtigten getrennt gemeldet, dann reicht die Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Bei einer Verlängerung des vorhandenen Kinderpasses, die bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich ist, wird noch der nicht abgelaufenen Kinderreisepass benötigt. Sollte er bereits abgelaufen sein kann keine Verlängerung vorgenommen werden.
In diesem Fall muss ein neuer Kinderpass, Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
1-2 Tage bei Ausstellung eines Kinderpasses
3-4 Wochen bei Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses