Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) abgemeldet werden.
Seit März 2007 gilt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung von Fahrzeugen. Es gilt nur noch die "Außerbetriebssetzung".
Bei der Abmeldung kann das Kfz-Kennzeichen für das Fahrzeug oder den/die Fahrzeughalter*in reserviert werden.
Die Reservierung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und ist nur für GT-Kennzeichen möglich.