Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden?
Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auch im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) möglich. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.
Bei der Abmeldung kann das Kfz-Kennzeichen für das Fahrzeug oder den/die Fahrzeughalter*in für 12 Monate reserviert werden. Dies gilt nicht für auswertige Kennzeichen.
Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder einer beauftragten Person (keine Vollmacht erforderlich) durchgeführt werden.