Anspruch auf bedarfsorientierte Grundsicherung haben Personen, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben oder
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden (Ehe)Partners sicherstellen können und
- in Deutschland leben.
Die Grundsicherung muss beantragt werden. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall prüfen.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.