Grundsteuer
Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuerhebesätze betragen zur Zeit:
- Grundsteuer A: 192 v.H.
- Grundsteuer B: 381 v.H.
Das Finanzamt Gütersloh -Bewertungsstelle-, Neuenkirchener Str. 86, 33332 Gütersloh, Telefon: 05241/3071-0 führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid, der wiederum Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt ist.
Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Straßenreinigungsgebühr
Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen.
Als Maßstab zur Berechnung gilt die Länge der Grundstücksseite, die an der Straße liegt oder die der Straße zugewandt ist.
Straßenreinigungsgebühren sind von Anliegern und auch von Hinterliegern zu zahlen. Hinterlieger sind solche Grundstückseigentümer, deren Grundstück nicht unmittelbar an die gereinigte Straße angrenzt, aber z.B. durch einen Stichweg von dieser Straße erschlossen sind.
Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Nach Fertigstellung bzw. Widmung einer Straße ist u. a. auch eine Entscheidung dahingehend zu treffen, von wem die Straßenreinigung durchzuführen ist.
Die Entscheidung erfolgt letztlich durch Beschluss des Rates der Stadt Halle (Westf.) und schlägt sich in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle (Westf.) nieder. Diese kann bei der Stadt eingesehen werden.
Die Gebühren betragen je nach Art der durchgeführten Reinigung zwischen 0,24 € und 1,69 € je lfd. Meter.
Die Reinigungspflicht umfasst neben der eigentlichen Reinigung auch den so genannten "Winterdienst.
Müllabfuhrgebühren
Restmüll:
Die Behälter sollten nur wenn sie voll sind zur Entleerung bereitgestellt werden, jedoch mindestens 1x im Monat.
60L = 6,00 €/Leerung
80L = 8,00 €/Leerung
120L = 12,00 €/Leerung
240L = 24,00 €/Leerung
770L = 77,00 €/Leerung
1100L = 110,00 €/Leerung
Komposttonne:
Bei der Komposttonne handelt es sich um eine Jahresgebühr. Sie zahlen nicht pro Leerung!
60L = 48,00 €
80L = 64,00 €
120L = 96,,00 €
240L = 192,00 €
Kanalbenutzungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Halle (Westf.) zur Deckung ihrer Kosten u. a. Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück zugeführte Wassermenge, die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge und die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge. Berechnungseinheiten für die Gebühren sind für Schmutzwasser ein Kubikmeter (m³) zugeführte oder gewonnene Wassermenge und für Regenwasser ein Quadratmeter (m²) bebaute, überdachte oder sonst befestigte Grundstücksfläche. Der jährliche Gebühren- und Abgabesatz beträgt für 2021:
- bei eingeleitetem Schmutzwasser je m³ = 1,75 €
- bei eingeleitetem Niederschlagswasser pro m² angeschlossene bebaute, überdachte oder sonst befestigte Grundstücksfläche = 0,60 €
Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.
Die Steuer beträgt jährlich:
- für 1 Hund: 55,20 €
- für 2 Hunde: 67,20 € je Hund
- bei 3 oder mehr gehaltenen Hunden: 79,20 € je Hund
- und für jeden Kampfhund 613,20 €
Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen. Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Rasse, Geschlecht, Alter und Anschaffungsdatum des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt.