Ein Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Führungszeugnisse für minderjährige Personen können von den gesetzlichen Vertretern unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragt werden. Arten von Führungszeugnissen: In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Beide Arten können entweder zur Vorlage
beantragt werden. Bitte teilen Sie den Mitarbeiter*innen im Bürgerbüro bei der Beantragung mit, welches Führungszeugnis Sie benötigen. Europäisches Führungszeugnis Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden. Nähere Informationen zu den Unterschieden der einzelnen Führungszeugnisse erhalten Sie hier |