Nach einem erfolgten Umzug ist auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu ändern.
Zuständig ist hierfür i.d.R. das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh.
Wenn Sie innerhalb der Stadt Halle (Westf.) oder innerhalb des Kreises Gütersloh nach Halle (Westf.) umgezogen sind, kann die Änderung auch im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) vorgenommen werden.
Sollte die Adresse jedoch bereits einmal geändert worden sein, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh.
Bei Zuzügen aus einem anderen Kreis/Stadtgebiet kann die Änderung nur über das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh erfolgen.