Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen. Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten:
Die Übermittlungssperren werden nur für Ihren Wohnsitz in Halle (Westf.) eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze (Nebenwohnungen) ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden zusätzlich einrichten. Die Übermittlungssperre bleibt so lange im Melderegister gespeichert, bis sie widerrufen wird. |