Seit dem 01. Januar 2021 besteht für Bürger*innen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates haben oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu stellen.
Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig und kann im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) erfolgen.
Die eID-Karte enthält keinerlei biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke, Augenfarbe, Körpergröße und auch keine Unterschrift) und stellt somit kein Ausweisdokument/Reisedokument dar.
Sie soll lediglich die Möglichkeit zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises bieten und enthält somit nur die wichtigsten Daten. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen, anerkannten Heimatpasses/Ausweises einer der o.g. Staaten erforderlich.
Die Ausstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Die eID-Karte wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 3- 4 Wochen.