Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen; er ist bezogen auf ein unbebautes Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Aus der Bodenrichtwertkarte für die Stadt Halle (Westf.) , die jährlich aktualisiert vom Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh herausegeben wird, können allgemeine mündliche und fernmündliche Auskünfte erteilt werden.
Nähere Einzelheiten, bzw. schriftl. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Kreis Gütersloh.