Beglaubigung von Dokumenten:
Im Bürgerbüro können Sie Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder für eine Behörde benötigt werden, beglaubigen lassen.
Standesamtliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.
Beglaubigung von Unterschriften:
Im Bürgerbüro können Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Dafür benötigen wir ein Dokument auf welchem die Unterschrift beglaubigt werden soll und Ihren Personalausweis/Reisepass.
Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z.B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)