Gemäß §75 der Landesbauordnung ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Gütersloh schriftlich erteilt.
Herr Michael Flohr![]() | |
Rathaus I, Zimmer 222 // 2. OG Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201 183-140 Telefax: 05201 183-4140 E-Mail: Michael.Flohr@hallewestfalen.de Aufgaben: | ![]() |
Gemäß §75 der Landesbauordnung ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Gütersloh schriftlich erteilt.