Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh (http://www.kreis-guetersloh.de).
Aufenthaltsgestattungen/Duldungen:
Die Ausstellung erfolgt bei der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Anträge auf Ausstellung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen können Sie Im Bürgerbüro stellen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Anträge werden an die Ausländerbehörde des Kreises weitergeleitet und Sie erhalten eine schriftliche Information sobald die Dokumente im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) abgeholt werden können.