Wenn Sie als Privatperson einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen und in Halle (Westf.) wohnen, können Sie den Antrag im Bürgerbüro der Stadt Halle (Westf.) stellen.
Der Antrag ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses zu stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Ausgestellt wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz in Bonn.
Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller übersandt. Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
- für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
- für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.
Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an den Antragsteller möglich.
Gewerbezentralregisterauskünfte für eine juristische Person erhalten Sie im Gewerbeamt der Stadt Halle (Westf.) wenn Sie Ihren Betriebssitz in Halle (Westf.) haben.