Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie
- Ins Ausland ziehen
- Ihren Zweitwohnsitz aufgeben (Abmeldung nur am Hauptwohnsitz möglich)
- Ihre Wohnung vollständig aufgeben und „ohne festen Wohnsitz“ sind
Die Abmeldung hat innerhalb von 2 Wochen nach Auszug zu erfolgen und ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich.
Beziehen Sie eine neue Wohnung im Inland, so ist lediglich die Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich. Die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt in diesem Fall automatisch.