Die öffentliche Finanzwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen zu decken. Die Einnahmen bestehen neben privatrechtlichen Entgelten aus den so genannten Abgaben.
Der Begriff der Abgaben umfasst Steuern, Gebühren und Beiträge (öffentliche Entgelte).
Gemeindliche Steuern sind die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer, die Gewerbesteuer sowie die Vergnügungssteuer.
Gebühren sind z.B. die Abwassergebühren, die Müllabfuhrgebühren, die Bestattungsgebühren, die Leihgebühren der Bibliothek ,die Straßenreinigungsgebühren und die Verwaltungsgebühren.
Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, wobei insbesondere bei der Straßenreinigungsgebühr die Stadt einen finanziellen Eigenanteil übernehmen muss.
Städtische Beiträge sind u. a. Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträge.